Kurzzeitpflege Gernsbach

kurzzeit gernsbach

Kurzzeitpflege in Gernsbach - Gut untergebracht auf Zeit

Die Seniorenpflege in Gernsbach hat sich zur Aufgabe gemacht, Senioren ein gemütliches zu Hause auf Zeit zu bieten, wenn es mit der Selbstversorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr klappt.
Denn was passiert, wenn der liebende Ehepartner sich nicht mehr kümmern kann, die Kinder im Urlaub sind oder die Dame von der ambulanten Pflege erkrankt? Genau dafür gibt es die Kurzzeitpflege in Gernsbach. Für kurze Zeit können so Engpässe in der Versorgung überbrückt und der Senior, die Seniorin weiter betreut werden.

 

Was ist eine Kurzzeitpflege?


Unter Kurzzeitpflege versteht man eine zeitlich begrenzte Unterbringung pflegebedürftiger Personen. Oft zur Überbrückung zwischen Krankenhausaufenthalten oder zu Rehaeinrichtungen oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen.
Für solche Zeiten werden Senioren oft in Einrichtungen der Kurzzeitpflege Gernsbach untergebracht.

Kurzzeitpflege in Gernsbach- Rahmenbedingungen Baden Württemberg
Wem steht ein Anspruch auf eine Kurzzeitpflege in Gernsbach zu? Wie lange darf ein Aufenthalt maximal dauern?
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die Leistung der Pflegeversicherung unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Die maximale Aufenthaltszeit beträgt 56 Tage und darf den oben genannten Betrag nicht überschreiten.
Sollte über die Zeit hinaus Bedarf auf Unterbringung bestehen, der pflegende Angehörige noch immer verhindert sein, ist eine Aufstockung um weitere 42 Tage möglich, die so mit einer Verhinderungspflege kombiniert werden.
Anspruch auf eine bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen, die mindestens eine Pflegestufe 2 besitzen und deren Pflege zu Hause vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Kurzzeitpflege in Gernsbach - die richtige Unterbringung finden


Für viele Senioren ist es die schlimmste Vorstellung, im Alter nicht mehr für sich selbst sorgen zu können. Sei es durch das Voranschreiten des Alterungsprozesses oder aufgrund von Stürzen oder anderen Unfällen. Vertrautes zu verlassen, das eigene liebgewonnene zu Hause, wenn auch nur vorübergehend, fällt vielen Senioren sehr schwer. So ist es wichtig das künftige Domizil, zum Beispiel einer Kurzzeitpflege in Gernsbach, schon vorab  gemeinsam mit dem Senior, sofern möglich, zu besuchen. Die Einrichtung kann noch so schmuck sein, das Personal freundlich und zugewandt, wenn der Senior sich nicht wohlfühlt.

Kurzzeitpflege in Gernsbach - Gründe für eine Kurzzeitpflege

  • Pflegende Angehörige möchten verreisen oder sind selbst (vorübergehend) erkrankt.
  • Die eingesetzte Pflegekraft des ambulanten Pflegediensts ist verhindert, aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen.
  • Personalprobleme in der ambulanten Pflege
  • Kurzzeitige/ kurzfristige Verschlechterung des Allgemeinzustandes des Seniors, die eine Selbstversorgung in den eigenen vier Wänden unmöglich macht, die

Kompetenz des pflegenden Personals oder der Angehörigen übersteigt.

  • Überbrückungszeit zwischen der Versorgung in einem Krankenhaus und der Versorgung zu Hause. Aufgrund von Unpässlichkeiten im familiären Umfeld, Planungsmanagement durch den Sozialdienst aber auch aus mangelnder Zeit durch Berufstätigkeit des Angehörigen oder Versorgung von Kindern und Enkeln.
  • Überbrückungszeit, um die Zeit zwischen Krankenhaus und rehabilitativen Einrichtungen zu verkürzen (Reha, Kur, Hospiz oder ähnliche Einrichtungen) oder bis zum Finden eines Platzes zur Langzeitpflege.

Seniorenpflege Gernsbach- Finanzierung und Förderung

Ab Pflegestufe 2 bezuschusst die Pflegekasse die Unterbringung im Rahmen einer Kurzzeitpflege. Dies umfasst 1.774 Euro. Dies umfasst alle anfallenden Pflegekosten, was den größten Anteil der Finanzierung ausmacht. Dieser Betrag kann bei Bedarf durch das ungenutzt Budget der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Die entspricht etwa 3.386 Euro pro Jahr.
Die Kosten für die Unterbringung in einer Kurzeitpflege in Gernsbach sowie die Verpflegung sind Eigenanteil. Eine gute Nachricht. Seit Beginn des Jahres 2022 wurden die Leistungsbeträge um 10 Prozent angehoben. 
Sollten durch die notwendige Unterbringung in einer Kurzzeitpflege in Gernsbach finanzielle Sorgen zu tragen kommen, kann das Sozialamt die Kostenübernahme der Unterbringung unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Zudem lassen sich Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. So ist es durchaus möglich, einen Teil des Geldes wieder vom Finanzamt zurückzubekommen. Nähere Auskunft kann da ein Besuch beim Finanzamt oder beim Steuerberater machen.

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