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Ab sofort bieten wir Erste-Hilfe-Kurse bei unserem Standort in Wörth, weitere Infos demnächst. 

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Unsere Leistungen

Intensivpflege & ambulante Pflege für Erwachsene und Kinder

  • Intensivversorgung Kinder sowie Erwachsenen
  • Schulbegleitungen
  • Kindergartenbegleitungen
  • Haushaltshilfe
  • Grund- und Behandlungspflege

Kundenbewertungen

  • Ich kann den Pflegedienst nur empfehlen. Pflegekräfte sind super nett und zuverlässig. Bei Fragen bekommt man Unterstützung und Tipps. Ich finde mein Sohn ist gut aufgehoben und kann endlich ein bisschen durchatmen. Vielen Dank für eure tolle Unterstützung.
  • Hier steht das Mensch sein im Mittelpunkt. Der Patient steht an erster Stelle, so wie es überall in der Pflege sein sollte. Weiter so ♥
  • Wenn einem Arbeit nicht wie arbeit vorkommt, ist man hier richtig

Ein gravierender Einschnitt im Leben – Wie geht es weiter?

Intensivpflege für Erwachsene

Intensiv Pflege
Intensiv Pflege in Rastatt

Nach einer Erkrankung oder einem Unfall wird Intensivpflege benötigt, dabei stellt sich gleich die Frage, wie es im eigenen Heim für den Patienten / die Patientin und die Angehörigen weitergeht. Durch die Belastung kommen die Angehörigen oft an die physischen und psychischen Grenzen, eine umfassende medizinische Versorgung gar nicht alleine geleistet werden. Meist hat nicht nur der Patient / die Patientin selbst, sondern auch die ganze Familie insgesamt bereits eine lange Leidens- und Krankheitsphase hinter sich.

Durch unsere langjährige Erfahrung und den Einsatz von kompetenten Pflegefachpersonal ist die Care Service Intensiv GmbH der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir begleiten Sie bereits vor der Entlassung nach Hause, wobei wir eng mit dem Entlassungsmanagement der Kliniken, den Hausärzten, den Therapeuten, den Sanitätshäusern und auch mit den Herstellern von Beatmungsgeräten zusammenarbeiten. Auch kümmern wir uns für Sie um die Kostenklärung mit der Krankenkasse. Denn eine gesicherte Intensivversorgung in Ihrer vertrauten Umgebung schafft das Fundament dafür, gemeinsam mit Ihnen und unserem Team zurück ins Leben zu finden.

Intensivpflege für Kinder und Jugendliche

Intensivpflege für Kinder

Intensiv Pflege für Kinder
Intensiv Pflege für Kinder in Rastatt

Die Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem pflegebedürftigen Kind sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen und persönlichen Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie. Das Leben mit einem chronisch kranken oder behinderten Kind stellt Familien oft vor große Herausforderungen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Familien bei der Pflege ihres Kindes zu unterstützen und zu begleiten. So ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben und in der Geborgenheit ihrer Familie aufzuwachsen. Durch die speziell an das Kind angepasste Betreuung ist es den Eltern möglich, mit gutem Gewissen die Versorgung abzugeben und sich notwendige Freiräume und Erholungszeiträume zu schaffen. In vielen Fällen sind auch noch Geschwisterkinder vorhanden, die ebenso die normale Zuwendung der Eltern benötigen.

Unser professionelles Team aus examinierten Kinderkrankenschwestern und Krankenschwestern versorgt schwerkranke Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause. Eine punktuelle oder vollständige Begleitung in den Kindergarten oder in die Schule ist ebenso möglich.

Ambulante Pflege

für Erwachsene und Kinder

Medizinische Versorgung
Ambulante Pflege für Erwachsene

Medizinische Versorgung nach SGB V

Seit 2017 wird diese Leistung auch als „Körperbezogene Pflegemaßnahmen“ bezeichnet. Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich
begrenzt:

    • Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom
      Arzt entsprechend begründet werden.
    • Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).

Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit Ihr Pflegebedürftiger zu Hause angemessen versorgt wird. Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz alleine und haben niemanden, der sich im Falle einer Krankheit um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und Sie als Partnerin ihn nicht hochheben und ausreichend stützen können. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation aus Ihrem eigenen Alltag ja bekannt vor. In diesem Fall verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst folgende drei Bereiche:

  1. Behandlungspflege
  2. Grundpflege
  3. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Im Bedarfsfall können also zusätzlich zur medizinischen Behandlungspflege weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnet werden. Und wenn nötig übernehmen unsere Mitarbeiter auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Bei Fragen sprechen Sie uns an!

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese  Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen. Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.

Leistungen der Behandlungspflege

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung
  • Suprapubische Katheter

Grundpflege

Die Grundpflege ist die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags eines pflegebedürftigen Menschen. Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.

Das Team von Care Service GmbH steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu meistern. Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Leistungen der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.

Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe Tätigkeiten

Zusätzlich bieten wir verschiedene Zusatzleitungen an, die nicht Teil der Grundpflege und Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Patienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.

Leistungen der häuslichen Betreuung

  • Verhinderungspflege
  • Gemeinsam Zeitverbringen
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung, Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche

Service

Pflegeleitbild

pflegebedürftigen Kind
Intensiv Pflege für Kinder in Baden-Baden

Die Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem pflegebedürftigen Kind sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen und persönlichen Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie. Das Leben mit einem chronisch kranken oder behinderten Kind stellt Familien oft vor große Herausforderungen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Familien bei der Pflege ihres Kindes zu unterstützen und zu begleiten. So ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben und in der Geborgenheit ihrer Familie aufzuwachsen. Durch die speziell an das Kind angepasste Betreuung ist es den Eltern möglich, mit gutem Gewissen die Versorgung abzugeben und sich notwendige Freiräume und Erholungszeiträume zu schaffen. In vielen Fällen sind auch noch Geschwisterkinder vorhanden, die ebenso die normale Zuwendung der Eltern benötigen.

Unser professionelles Team aus examinierten Kinderkrankenschwestern und Krankenschwestern versorgt schwerkranke Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause. Eine punktuelle oder vollständige Begleitung in den Kindergarten oder in die Schule ist ebenso möglich.

Service

Pflegegradrechner

Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige in sogenannte Pflegegerade eingestuft, je nachdem wie hoch der Bedarf an Pflegehilfe ist. Die Einstufung ist bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Mit diesem Rechner können Sie in wenigen Schritten ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln. Bitte beachten Sie: Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt nicht die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse.
Bitte beachten Sie: Das Ergebnis dieses Rechners ist ohne Gewähr. Der Pflegegradrechner ermittelt den Pflegegrad lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächliche Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen Träger.
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